وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلَا مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا أَن يَكُونَ لَهُمُ الْخِيَرَةُ مِنْ أَمْرِهِمْ وَمَن يَعْصِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ فَقَدْ ضَلَّ ضَلَالًا مُّبِينًا
﴿٣٦﴾
Imam Iskender Ali Mihr
Und ein gläubiger Mann und eine gläubige Frau haben in ihren Werken kein Wahlrecht, wenn Allah und sein Gesandter für sie eine Aufgabe bestimmt. Und wer gegenüber Allah und seinem Gesandten rebellisch wird (nicht gehorcht) , in dem Fall wird er mit einem offenkundigen Irrtum abgewichen sein.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Und es ziemt sich nicht für einen gläubigen Mann oder eine gläubige Frau, daß sie - wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit beschlossen haben - eine andere Wahl in ihrer Angelegenheit treffen. Und der, der Allah und Seinem Gesandten nicht gehorcht, geht wahrlich in of fenkundiger Weise irre.
Adel Theodor Khoury
Ein Gläubiger oder eine Gläubige darf, wenn Gott und sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Angelegenheit frei zu wählen. Und wer gegen Gott und seinen Gesandten ungehorsam ist, der befindet sich in einem offenkundigen Irrtum.
Amir Zaidan
Keineswegs gebührt es einem Mumin oder einer Mumina, wenn ALLAH und Sein Gesandter eine Angelegenheit bestimmten, daß es für sie noch eine Wahl in ihrer Angelegenheit gibt. Und wer sich ALLAH und Seinem Gesandten widersetzt, ist bereits mit eindeutigem Irrtum abgeirrt.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.