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سورة البقرة ٢٣٣
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Hören Koran 2/al-Baqara-233
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al-Baqara-233, Sura Die Kuh Verse-233
Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Baqara - Vers 233
سورة البقرة
Sura al-Baqara
Bißmillachir rachmanir rachim.
وَالْوَالِدَاتُ يُرْضِعْنَ أَوْلاَدَهُنَّ حَوْلَيْنِ كَامِلَيْنِ لِمَنْ أَرَادَ أَن يُتِمَّ الرَّضَاعَةَ وَعلَى الْمَوْلُودِ لَهُ رِزْقُهُنَّ وَكِسْوَتُهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ لاَ تُكَلَّفُ نَفْسٌ إِلاَّ وُسْعَهَا لاَ تُضَآرَّ وَالِدَةٌ بِوَلَدِهَا وَلاَ مَوْلُودٌ لَّهُ بِوَلَدِهِ وَعَلَى الْوَارِثِ مِثْلُ ذَلِكَ فَإِنْ أَرَادَا فِصَالاً عَن تَرَاضٍ مِّنْهُمَا وَتَشَاوُرٍ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْهِمَا وَإِنْ أَرَدتُّمْ أَن تَسْتَرْضِعُواْ أَوْلاَدَكُمْ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ إِذَا سَلَّمْتُم مَّآ آتَيْتُم بِالْمَعْرُوفِ وَاتَّقُواْ اللّهَ وَاعْلَمُواْ أَنَّ اللّهَ بِمَا تَعْمَلُونَ بَصِيرٌ
﴿٢٣٣﴾
2/al-Baqara-233:
Wel walidatu jurd’ne ewladechunne hawlejni kamilejni li men erade en jutimmer radaach (radaate), we alel mewludi lechu rsckuchunne we kißwetuchunne bil ma’ruf (ma’rufi), la tuckellefu nefßun illa wuß’acha, la tudarra walidetun bi weledicha we la mewludun lechu bi weledichi we alel warißi mißlu salick (salicke), fe in erada fßalen an teradn min huma we teschawurin fe la dschunacha alejchima we in eradtum en teßterdu ewladeckum fe la dschunacha alejckum isa sellemtum ma atejtum bil ma’ruf (ma’rufi), wetteckullache wa’lemu ennellache bi ma ta’melune baßir (baßirun).
Imam Iskender Ali Mihr
Die Mütter (unabhängig ob sie verheiratet oder geschieden sind) stillen ihre Kinder genau zwei Jahre. Dies (dieser Beschluß) ist für diejenigen, die das Stillen mit Milch vollenden wollen. Das Essen und die Bekleidung (der Mütter) ist offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) auf demjenigen, für den entbunden worden ist (auf dem Vater). Niemand soll über das, was über sein Vermögen hinausgeht verpflichtet (verantwortlich gemacht) werden. Weder die Mutter mit Ihrem Kind noch das Kind mit demjenigen, für den entbunden worden ist (dem Vater) , sollen geschädigt werden. Und dies ist genauso, wie das (die Verantwortung) auf den Erbenden. Aber in diesem Fall ist auf Ihnen keine Sünde, falls sie (die Mutter und der Vater) das Kind mit Ihrem eigenen Willen vom Stillen entwöhnen wollen, wenn sie sich geeinigt haben. Und falls ihr eure Kinder stillen wollt (in dem ihr jemanden beauftragt) ist auf euch nun keine Sünde, wenn ihr das, was ihr geben wollt (das Geld, was ihr für das Stillen festgelegt habt) offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) ausgehändigt habt. Und werdet Allah gegenüber Besitzer des Takva‘s. Und wisst, dass Allah das, was ihr tut am besten sieht!
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah wohl sieht, was ihr tut.
Adel Theodor Khoury
Und die Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. Das gilt für den, der das Stillen bis zum Ende führen will. Und derjenige, dem (das Kind) geboren wurde, hat für ihren Lebensunterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu sorgen. Von niemandem wird mehr gefordert, als er vermag. Einer Mutter darf nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und auch nicht einem Vater wegen seines Kindes. Und der Erbe hat die gleichen Verpflichtungen. Wenn sie sich jedoch in beiderseitigem Einvernehmen und nach Beratung für die Entwöhnung entscheiden, so ist das für sie kein Vergehen. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist das für euch kein Vergehen, sofern ihr das, was ihr (an Lohn) ausgesetzt habt, in rechtlicher Weise übergebt. Und fürchtet Gott. Und wißt, Gott sieht wohl, was ihr tut.
Amir Zaidan
Und die Gebärenden stillen ihre Geborenen zwei volle Jahre für denjenigen, der die Stillzeit vollständig durchführen will. Und demjenigen, dem geboren wurde, obliegt ihr Rizq und ihr Bekleiden nach dem Gebilligten. Einer Seele wird nicht auferlegt, außer was sie vermag. Weder einer Gebärenden darf wegen ihres Geborenen Schaden zugefügt werden, noch demjenigen, dem geboren wurde, wegen seines Geborenen, und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Und sollten beide sich zum Abstillen im gegenseitigen Einvernehmen und nach Beratung entschließen, dann ist es für beide keine Verfehlung. Und wenn ihr eure Kinder (durch andere) stillen lassen wollt, dann ist es keine Verfehlung für euch, wenn ihr das gebt, was ihr vereinbart habt, nach dem Gebilligten. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß dessen, was ihr tut, allsehend ist.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!
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