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al-Kahf-55, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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al-Kahf-55, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Kahf - Vers 55

سورة الكهف

Sura al-Kahf

Bißmillachir rachmanir rachim.

وَمَا مَنَعَ النَّاسَ أَن يُؤْمِنُوا إِذْ جَاءهُمُ الْهُدَى وَيَسْتَغْفِرُوا رَبَّهُمْ إِلَّا أَن تَأْتِيَهُمْ سُنَّةُ الْأَوَّلِينَ أَوْ يَأْتِيَهُمُ الْعَذَابُ قُبُلًا ﴿٥٥﴾
18/al-Kahf-55: We ma menean naße en ju’minu is dschae humul huda we jeßtagfiru rabbechum illa en te’tijechum sunnetul ewweline ew je’tijechumul asabu kubula (kubulen).

Imam Iskender Ali Mihr

Das, was die Menschen davon abhält, als die Bekehrung zu ihnen kommt (als sie zur Bekehrung eingeladen warden) , ihren Herrn um Verzeihung zu bitten und von den Gläubigen zu werden, ist nur, weil ihnen nicht das passiert ist, was den Vorherigen passiert ist und sie nicht mit der Qual konfrontiert wurden.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Und nichts hinderte die Menschen daran zu glauben, als die Rechtleitung zu ihnen kam, und ihren Herrn um Verzeihung zu bitten, (es sei) denn, (sie warteten) bis das Beispiel(hafte Schicksal) der Früheren über sie käme oder (ihnen) die Strafe offen vor Augen gehalten würde.

Adel Theodor Khoury

Und was die Menschen daran hinderte, zu glauben und ihren Herrn um Vergebung zu bitten, als die Rechtleitung zu ihnen kam, ist nichts anderes als (die anmaßende Forderung), daß an ihnen nach dem Beispiel der Früheren verfahren werde, oder daß die Pein über sie komme vor ihren Augen.

Amir Zaidan

Und nichts hinderte die Menschen daran, den Iman zu verinnerlichen - nachdem zu ihnen die Rechtleitung kam - und ihren HERRN um Vergebung bitten, außer dem Warten darauf, daß ihnen (Peinigung nach) dem Vorbild ihrer Vorfahren zuteil wird oder daß die Peinigung sie in direkter Konfrontation überkommt.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Und nichts anderes hielt die Menschen davon ab, zu glauben, als die Rechtleitung zu ihnen kam, und ihren Herrn um Vergebung zu bitten, außer (ihrer Forderung), daß an ihnen nach der Gesetzmäßigkeit der Früheren verfahren werde oder daß die Strafe vor ihren Augen über sie komme.
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