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al-Ma'āridsch-30, Sura Die Himmelsleiter Verse-30

70/al-Ma'āridsch-30 - Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
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al-Ma'āridsch-30, Sura Die Himmelsleiter Verse-30

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سورة الـمعارج

Sura al-Ma'āridsch

Bißmillachir rachmanir rachim.

إِلَّا عَلَى أَزْوَاجِهِمْ أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ ﴿٣٠﴾
70/al-Ma'āridsch-30: Illa ala eswadschichim ew mah meleket ejmanuchum fe innechum gajru melumin (melumine).

Imam Iskender Ali Mihr

Ausgenommen Ihre Ehefrauen und das, was sie in ihren Händen Besitzen (die Situation gegenüber ihren Sklavinnen) ausgenommen. Wahrlich, denn diese sind nicht getadelt.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

außer bei ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn da sind sie nicht zu tadeln.

Adel Theodor Khoury

Außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was ihre Rechte (an Sklavinnen) besitzt - dann sind sie nicht zu tadeln;

Amir Zaidan

außer vor ihren Ehepartnern oder vor denen, die ihnen gehören, denn dann gewiß sind sie nicht zu tadeln,

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln,
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