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Hören Koran 8/al-Anfāl-72
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al-Anfāl-72, Sura Die Kriegsbeute Verse-72
Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Anfāl - Vers 72
سورة الأنفال
Sura al-Anfāl
Bißmillachir rachmanir rachim.
إِنَّ الَّذِينَ آمَنُواْ وَهَاجَرُواْ وَجَاهَدُواْ بِأَمْوَالِهِمْ وَأَنفُسِهِمْ فِي سَبِيلِ اللّهِ وَالَّذِينَ آوَواْ وَّنَصَرُواْ أُوْلَئِكَ بَعْضُهُمْ أَوْلِيَاء بَعْضٍ وَالَّذِينَ آمَنُواْ وَلَمْ يُهَاجِرُواْ مَا لَكُم مِّن وَلاَيَتِهِم مِّن شَيْءٍ حَتَّى يُهَاجِرُواْ وَإِنِ اسْتَنصَرُوكُمْ فِي الدِّينِ فَعَلَيْكُمُ النَّصْرُ إِلاَّ عَلَى قَوْمٍ بَيْنَكُمْ وَبَيْنَهُم مِّيثَاقٌ وَاللّهُ بِمَا تَعْمَلُونَ بَصِيرٌ
﴿٧٢﴾
8/al-Anfāl-72:
İnnellesine amenu we hadscheru we dschachedu bi emwalichim we enfußichim fi sebilillachi wellesine awew we naßaru ulaicke ba'duchum ewlijau ba'd (ba'dn) , wellesine amenu we lem juchadschiru ma leckum min welajetichim min schej'in hatta juchadschiru, we inißtenßaruckum fid dini fe alejkumun naßru illa ala kawmin bejneckum we bejnechum mißack (mißackun) , wallachu bima ta'melune baßir (baßirun).
Imam Iskender Ali Mihr
Wahrlich, diejenigen, die amenu sind und umsiedeln (diejenigen die auswandern) und mit ihrem Besitz und ihrer Seele (ihrem Leben) auf dem Weg Allahs kämpfen, die (diejenigen) unterbringen und beschützen, eben sie sind Freunde voneinander. Bis sie umsiedeln, gibt es keine Sache (Verantwortung) über euch für deren Autorität. Und falls sie euch bezüglich der Religion um Hilfe bitten, ausgenommen zwischen euch und ihnen besteht ein (Fall von) Bündnis, dann ist die Hilfe über euch (ein Gebot für euch). Und Allah ist derjenige, der die Dinge sieht, die ihr gerade tut.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Wahrlich, diejenigen, die geglaubt haben und ausgewandert sind und mit ihrem Gut und ihrem Blut für Allahs Sache gekämpft haben, und jene, die (ihnen) Herberge und Hilfe gaben - diese sind einander Freund. Für den Schutz derjenigen aber, die glaubten, jedoch nicht ausgewandert sind, seid ihr keineswegs verantwortlich, sofern sie (nicht doch noch) auswandern. Suchen sie aber eure Hilfe für den Glauben, dann ist das Helfen eure Pflicht, (es sei denn, sie bitten euch) gegen ein Volk (um Hilfe), zwischen dem und euch ein Bündnis besteht. Und Allah sieht euer Tun.
Adel Theodor Khoury
Diejenigen, die glaubten und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person auf dem Weg Gottes eingesetzt haben, und diejenigen, die (jene) untergebracht und unterstützt haben, sind untereinander Freunde. Mit denen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr keine Freundschaft zu pflegen, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um Unterstützung wegen der (euch gemeinsamen) Religion bitten, so habt ihr die Pflicht zur Unterstützung, außer gegen Leute, zwischen denen und euch eine Vertragspflicht besteht. Und Gott sieht wohl, was ihr tut.
Amir Zaidan
Gewiß, diejenigen, die den Iman verinnerlicht, Hidschra unternommen, Dschihad mit ihrem Vermögen und mit sich selbst fi-sabilillah geleistet haben, und diejenigen, die (ihnen) Unterkunft gewährt und zum Sieg verholfen haben, diese sind einander Wali. Und diejenigen, die den Iman verinnerlicht, aber keine Hidschra unternommen haben, ihnen gegenüber habt ihr keinerlei Verpflichtungen alsWali, bis sie Hidschra unternommen haben. Sollten sie euch jedoch um Beistand in Din (-Angelegenheiten) bitten, dann habt ihr ihnen beizustehen, es sei denn gegen Leute, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt. Und ALLAH ist allsehend dessen, was ihr tut.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr kein Schutzverhältnis, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.
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