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al-Baqara-240, Sura Die Kuh Verse-240

2/al-Baqara-240 - Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
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al-Baqara-240, Sura Die Kuh Verse-240

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Baqara - Vers 240

سورة البقرة

Sura al-Baqara

Bißmillachir rachmanir rachim.

وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا وَصِيَّةً لِّأَزْوَاجِهِم مَّتَاعًا إِلَى الْحَوْلِ غَيْرَ إِخْرَاجٍ فَإِنْ خَرَجْنَ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِي مَا فَعَلْنَ فِيَ أَنفُسِهِنَّ مِن مَّعْرُوفٍ وَاللّهُ عَزِيزٌ حَكِيمٌ ﴿٢٤٠﴾
2/al-Baqara-240: Wellesine juteweffewne minkum we jeserune eswadscha (eswadschen), waßjjeten li eswadschichim metaan ilel hawli gajre hradsch (hradschn), fe in haredschne fe la dschunacha alejkum fi ma fealne fi enfußichinne min ma’ruf (ma’rufin), wallachu asisun hackim (hackimun).

Imam Iskender Ali Mihr

Und diejenigen unter euch, die wir haben sterben lassen und die Gattinen hinterlassen, müssen für ihre Gattinen, die aus Ihren Häusern nicht raus gelassen werden, vermachen deren Lebensunterhalt bis zu einem Jahr zu gewährleisten. Falls dennoch (die Gattinen mit ihrem eigenen Willen das Haus verlassen) ist in diesem Fall auf euch keine Sünde für das, was sie für sich selbst offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) machen. Und Allah ist Aziz (Erhaben) Hakim (der Besitzer der Herrschaft)

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen zurücklassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie vertrieben werden. Gehen sie jedoch weg, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie zu ihrem Besten über sich selbst verfügen. Und Allah ist Erhaben, Allweise.

Adel Theodor Khoury

Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen zurücklassen, haben ihren Gattinnen eine Versorgung für ein Jahr zu vermachen, ohne sie (aus dem Haus) auszuweisen. Wenn sie aber von sich aus ausziehen, so besteht für euch kein Vergehen, wenn sie über sich in rechtlicher Weise verfügen. Und Gott ist mächtig und weise.

Amir Zaidan

Und denjenigen von euch, die sterben und Witwen hinterlassen, (ist auferlegt) für ihre Frauen ein Vermächtnis mit einjähriger Versorgung undWohnrecht. Und wenn diese (die Wohnung) verlassen, dann ist es für euch keine Verfehlung in dem, was sie mit sich selbst vom Gebilligten machen. Und ALLAH ist allwürdig, allweise.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise.
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