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al-Hidschr-5, Sura Das steinige Land Verse-5

15/al-Hidschr-5 - Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
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al-Hidschr-5, Sura Das steinige Land Verse-5

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Hidschr - Vers 5

سورة الحجر

Sura al-Hidschr

Bißmillachir rachmanir rachim.

مَّا تَسْبِقُ مِنْ أُمَّةٍ أَجَلَهَا وَمَا يَسْتَأْخِرُونَ ﴿٥﴾
15/al-Hidschr-5: Ma teßbicku min ummetin edschelecha we ma jeßte’hrun (jeßte’hrune).

Imam Iskender Ali Mihr

Kein Volk kann die vorbestimmte Frist für seinen Tod vorverlegen oder hinausschieben (verzögern, verschieben).

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Kein Volk kann seine Frist überschreiten; noch können sie dahinter zurückbleiben.

Adel Theodor Khoury

Keine Gemeinschaft kann ihrer Frist vorausgehen, noch kann sie hinter ihr zurückbleiben.

Amir Zaidan

Weder schneller als zu ihrer (bestimmten) Zeit vergeht eine Umma, noch überdauert sie (diese).

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Keine Gemeinschaft kann ihrer Frist vorausgehen, noch sie hinausschieben.
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