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al-Ahzāb-49, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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al-Ahzāb-49, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Ahzāb - Vers 49

سورة الأحزاب

Sura al-Ahzāb

Bißmillachir rachmanir rachim.

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَاتِ ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِن قَبْلِ أَن تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا فَمَتِّعُوهُنَّ وَسَرِّحُوهُنَّ سَرَاحًا جَمِيلًا ﴿٤٩﴾
33/al-Ahzāb-49: Ja ejjuchellesine amenu isa neckachtumul mu’minati summe tallacktumuchunne min kabli en temeßuchunne fe ma leckum alejchinne min iddetin ta’teddunecha, fe mettiuchunne we serrichuchunne serachan dschemila (dschemilen).

Imam Iskender Ali Mihr

O ihr Amenu's (die sich wünschen Allah zu erreichen)! Wenn ihr die gläubigen Frauen heiratet, sie danach ohne sie zu berühren scheidet, gibt es keine Frist für euch, die ihr zählen müsst. So versorgt sie (gebt ihnen ihre Mitgift) und scheidet sie auf eine schöne Weise.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch dann von ihnen scheiden lasset, ehe ihr sie berührt habt, so besteht für euch ihnen gegenüber keine Wartefrist, die sie einhalten müßten. Darum beschenkt sie und entlaßt sie auf geziemende Weise.

Adel Theodor Khoury

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und sie hierauf entlaßt, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr ihnen nicht eine von euch berechnete Wartezeit auferlegen. Sichert ihnen eine Versorgung und laßt sie auf eine schöne Weise frei.

Amir Zaidan

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr die iman-verinnerlichenden Frauen heiratet und dann euch von ihnen durch Talaq-Scheidung trennt, bevor ihr sie intim berührt habt, dann habt ihr sie zu keiner 'Idda zu verpflichten. Also gebt ihnen das ihnen Zustehende und scheidet euch von ihnen auf gütige Weise.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei.
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