Deutsch [Ändern]

al-Baqara-196, Sura Die Kuh Verse-196

2/al-Baqara-196 - Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
Nächste
Vorherige
share on facebook  tweet  share on google  print  
196

al-Baqara-196, Sura Die Kuh Verse-196

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Baqara - Vers 196

سورة البقرة

Sura al-Baqara

Bißmillachir rachmanir rachim.

وَأَتِمُّواْ الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لِلّهِ فَإِنْ أُحْصِرْتُمْ فَمَا اسْتَيْسَرَ مِنَ الْهَدْيِ وَلاَ تَحْلِقُواْ رُؤُوسَكُمْ حَتَّى يَبْلُغَ الْهَدْيُ مَحِلَّهُ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضاً أَوْ بِهِ أَذًى مِّن رَّأْسِهِ فَفِدْيَةٌ مِّن صِيَامٍ أَوْ صَدَقَةٍ أَوْ نُسُكٍ فَإِذَا أَمِنتُمْ فَمَن تَمَتَّعَ بِالْعُمْرَةِ إِلَى الْحَجِّ فَمَا اسْتَيْسَرَ مِنَ الْهَدْيِ فَمَن لَّمْ يَجِدْ فَصِيَامُ ثَلاثَةِ أَيَّامٍ فِي الْحَجِّ وَسَبْعَةٍ إِذَا رَجَعْتُمْ تِلْكَ عَشَرَةٌ كَامِلَةٌ ذَلِكَ لِمَن لَّمْ يَكُنْ أَهْلُهُ حَاضِرِي الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ وَاتَّقُواْ اللّهَ وَاعْلَمُواْ أَنَّ اللّهَ شَدِيدُ الْعِقَابِ ﴿١٩٦﴾
2/al-Baqara-196: We etimmul hadsche wel umrete lillach (lillachi), fe in uchßirtum fe meßtejßera minel hedji we la tachlicku ruußeckum hatta jeblugal hedju machillech (machillechu), fe men kane minkum maridan ew bichi esen min ra’ßichi fe fidjetun min sjamin ew sadackatin ew nußuck (nußuckin) fe isa emintum, fe men temettea bil umreti ilel hadsch fe meßtejßera minel hedji, fe men lem jedschid fe sjamu selaßeti ejjamin fil hadsch we seb’atin isa redscha’tum tilcke ascharatun kamilech (kamiletun), salicke li men lem jeckun echluchu hadrl meßdschidil haram (harami), wetteckullache wa’lemu ennellache schedidul ickab (ickabi).

Imam Iskender Ali Mihr

Vollendet die Pilgerfahrt und die Besuchszeit für Allah. Aber schickt, falls Ihr (wegen eines Grundes welches ihr nicht beeinflussen könnt) aufgehalten werdet, ein Opfertier, was euch leicht fällt. Und lasst eure Haare nicht rasieren solange das Opfertier seinen Ort (die Schlachterei) erreicht hat. Aber wer von euch Krank ist oder ein Leiden am Kopf hat (und aus diesem Grund seine Haare bevor das Opfertier seinen Ort erreicht schneiden lassen muss) , muss in dieser Situation als Ersatz fasten oder Almosen geben oder ein Opfertier geben. Wenn ihr euch sicher seid (Sicherheit erlangt habt) und wer dann bis zur Pilgerfahrt von der Besuchszeit profitiert, kann dann in diesem Fall das Opfertier, welches ihm leicht fällt opfern (schlachten). Aber wer dies nicht findet soll dann auf der Pilgerfahrt drei Tage fasten und sieben Tage wenn ihr wieder (nach Hause) zurück gekehrt seid, dies zusammen macht zehn (Tage). Dies ist für diejenigen, deren Familien in der Verbotenen Gebetsstätte nicht bereit sind (nicht dort wohnen). Und werdet gegenüber Allah Besitzer des Takva's. Und wisst, dass Allah's Strafe sehr heftig ist.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Und vollendet den Hagg und die `Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hagg vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hagg fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisset, daß Allah streng ist im Strafen.

Adel Theodor Khoury

Und vollzieht die Wallfahrt und den Pilgerbesuch für Gott. Wenn ihr behindert seid, dann gebt, was an Opfertieren erschwinglich ist. Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihren erlaubten Schlachtort erreicht haben. Wer von euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, der hat eine Ersatzleistung zu bringen: Fasten oder Almosen oder Tieropfer. Wenn ihr nun in Sicherheit seid, so soll derjenige, der nach dem Pilgerbesuch (das normale Leben) bis zur (Zeit der) Wallfahrt genossen hat, darbringen, was an Opfertieren erschwinglich ist. Wer es nicht vermag, der soll während der Wallfahrt drei Tage fasten und sieben, nachdem ihr zurückgekehrt seid: Das sind insgesamt zehn. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht im Bezirk der heiligen Moschee wohnen. Fürchtet Gott und wißt, daß Gott eine harte Strafe verhängt.

Amir Zaidan

Und vervollständigt die Hadsch und die 'Umra für ALLAH! Und solltet ihr daran gehindert werden, dann (opfert) das, was an Opfertieren verfügbar ist, und rasiert nicht eure Köpfe, bis das Opfertier seinen Opferplatz erreicht hat. Und wer von euch krank oder am Kopf verletzt ist, so (leistet er dafür) Ersatz mit Siyam, Sadaqa oder Opferung. Wenn ihr dann wieder sicher seid, dann (opfert) derjenige, der die 'Umra mit der Hadsch vollzieht, das, was an Opfertieren verfügbar ist. Doch für den, der nichts findet, (gilt) Siyam an drei Tagen während der Hadsch und sieben nach eurer Heimkehr. Diese sind ganze zehn (Tage). Dies (gilt) für denjenigen, dessen Familie bei Almasdschidil-haram nicht zugegen ist. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß hart im Bestrafen ist!

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!
196