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al-Baqara-229, Sura Die Kuh Verse-229

2/al-Baqara-229 - Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
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al-Baqara-229, Sura Die Kuh Verse-229

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Baqara - Vers 229

سورة البقرة

Sura al-Baqara

Bißmillachir rachmanir rachim.

الطَّلاَقُ مَرَّتَانِ فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ وَلاَ يَحِلُّ لَكُمْ أَن تَأْخُذُواْ مِمَّا آتَيْتُمُوهُنَّ شَيْئًا إِلاَّ أَن يَخَافَا أَلاَّ يُقِيمَا حُدُودَ اللّهِ فَإِنْ خِفْتُمْ أَلاَّ يُقِيمَا حُدُودَ اللّهِ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْهِمَا فِيمَا افْتَدَتْ بِهِ تِلْكَ حُدُودُ اللّهِ فَلاَ تَعْتَدُوهَا وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ اللّهِ فَأُوْلَئِكَ هُمُ الظَّالِمُونَ ﴿٢٢٩﴾
2/al-Baqara-229: Et talacku merratan (merratani), fe imßackun bi ma’rufin ew teßrichun bi ichßan (ichßanin), we la jachllu leckum en te’chusu mimma atejtumuchunne schej’en illa en jechafa ella juckima hududallach (hududallachi), fe in hftum ella juckima hududallachi, fe la dschunacha alejchima fi meftedet bich (bichi), tilcke hududullachi fe la ta’teducha, we men jeteadde hududallachi fe ulaicke humus salimun (salimune).

Imam Iskender Ali Mihr

Die Scheidung ist zweimal. Anschließend wird die Frau entweder offenkundig (gemäß den Bräuchen und Sitten) in Güte gehalten oder mit Wohltat frei gelassen. Es ist euch nicht erlaubt das, was ihr euren Frauen gegeben habt, von ihnen (zurück) zu nehmen. Außer, wenn beide davor Angst haben die notwendigen Grenzen von Allah (bezüglich der Ehe) nicht erfüllen (aufrecht halten) zu können. Falls auch ihr dann davor Angst habt, dass sie die Grenzen von Allah nicht aufrecht halten können (dies nicht wie es notwendig ist erfüllen können) , in diesem Fall ist bezüglich des Lösegelds, dass die Frau (für die Trennung) gegeben hat , für beide keine Sünde vorhanden. Eben dies sind die Grenzen von Allah. Nun überschreitet sie (die Grenzen von Allah) nicht. Wer die Grenzen von Allah überschreitet, eben diese sind die Grausamen (Tyrannen).

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.

Adel Theodor Khoury

Die Entlassung darf zweimal erfolgen. Dann müssen sie entweder in rechtlicher Weise behalten oder im Guten freigegeben werden. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen zukommen ließet, zu nehmen, es sei denn, beide fürchten, die Bestimmungen Gottes nicht einzuhalten. Und wenn ihr fürchtet, daß die beiden die Bestimmungen Gottes nicht einhalten werden, so besteht für sie beide kein Vergehen in bezug auf das, womit sie sich loskauft. Dies sind die Bestimmungen Gottes, übertretet sie nicht. Diejenigen, die Gottes Bestimmungen übertreten, das sind die, die Unrecht tun.

Amir Zaidan

Die Talaq-Scheidung ist zweimal (widerrufbar), dann gilt entweder Behalten nach dem Gebilligten oder Entlassen Ihsan gemäß. Und es gilt für euch (Ehemänner) nicht als halal, irgend etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen gegeben habt, außer wenn beide befürchten, daß sie ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten. Also solltet ihr es befürchten, daß beide ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie eine Ent- schädigung zahlt, (um Talaq-Scheidung zu bewirken). Diese sind ALLAHs Richtlinien, so überschreitet sie nicht! Und wer ALLAHs Richtlinien überschreitet, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
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