لاَّ جُنَاحَ عَلَيْكُمْ إِن طَلَّقْتُمُ النِّسَاء مَا لَمْ تَمَسُّوهُنُّ أَوْ تَفْرِضُواْ لَهُنَّ فَرِيضَةً وَمَتِّعُوهُنَّ عَلَى الْمُوسِعِ قَدَرُهُ وَعَلَى الْمُقْتِرِ قَدْرُهُ مَتَاعًا بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُحْسِنِينَ
﴿٢٣٦﴾
Imam Iskender Ali Mihr
Falls ihr sie bis jetzt noch nicht berührt habt oder ihnen (als Gebot) keinen Betrag festgelegt habt, ist auf euch keine Sünde, wenn Ihr euch von den Frauen scheiden lässt. Dessen Hand sorgenfrei (derjenige der Reich) ist, soll gemäß seinem Ermessen (seiner Leistungsfähigkeit) und dessen Hand beschränkt (derjenige der Arm) ist soll gemäß seinem Ermessen offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) Nutzen schaffen, in dem sie Eigentum geben, dies ist eine Pflicht für die Muchßin.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewahrt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen.
Adel Theodor Khoury
Es ist für euch kein Vergehen, wenn ihr die Frauen entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt oder für sie noch keine Morgengabe ausgesetzt habt. Und sichert ihnen - der Wohlhabende nach seinem Maß und der Unbemittelte nach seinem Maß - eine Versorgung auf rechtliche Weise. (Dies gilt) als Rechtspflicht für die Rechtschaffenen.
Amir Zaidan
Es ist für euch keine Verfehlung, wenn ihr von den Frauen die Talaq- Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt und ihnen eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt. Und entschädigt sie, der Begüterte nach seinen Mitteln und der Unvermögende nach seinen Mitteln - eine Entschädigung nach dem Gebilligten. Es ist eine Verpflichtung, die den Muhsin obliegt.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.