إِنَّمَا يَعْمُرُ مَسَاجِدَ اللّهِ مَنْ آمَنَ بِاللّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ وَأَقَامَ الصَّلاَةَ وَآتَى الزَّكَاةَ وَلَمْ يَخْشَ إِلاَّ اللّهَ فَعَسَى أُوْلَئِكَ أَن يَكُونُواْ مِنَ الْمُهْتَدِينَ
﴿١٨﴾
Imam Iskender Ali Mihr
Allah's Gebetshäuser dürfen nur solche bauen, die an Allah und an den Tag des Jenseits (an den Tag, an dem der Geist vor dem Tod Allah erreicht) glauben und das rituelle Gebet verrichten und die Almosensteuer zahlen und sich vor keinem außer Allah fürchten. Dadurch sei zu hoffen, dass sie von den Bekehrten werden.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Wahrlich, der allein vermag die Erhaltung der Moscheen Allahs vorzunehmen, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und das Gebet verrichtet und die Zakah entrichtet und keinen außer Allah fürchtet: diese also mögen unter denen sein, welche den rechten Weg finden.
Adel Theodor Khoury
In den Moscheen Gottes verweilen und Dienst tun dürfen nur die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben, das Gebet verrichten, die Abgabe entrichten und niemanden fürchten außer Gott. Mögen diese zu denen gehören, die der Rechtleitung folgen!
Amir Zaidan
Ausschließlich sucht die Moscheen ALLAHs zum Gottesdienst derjenige auf, der den Iman an ALLAH und an den Jüngsten Tag verinnerlicht, das Gebet ordnungsgemäß verrichtet, die Zakat entrichtet und keinen außer ALLAH fürchtet. Diese mögen unter den Rechtgeleiteten sein.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Gewiß, Allahs Gebetsstätten bevölkert nur, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, das Gebet verrichtet, die Abgabe entrichtet und niemanden außer Allah fürchtet. Diese aber werden vielleicht zu den Rechtgeleiteten gehören.