كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِن تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالأقْرَبِينَ بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ
﴿١٨٠﴾
Imam Iskender Ali Mihr
Es wurde euch, die ihr Besitzer des Takvas seid, als Gerechtigkeit (als Verpflichtung) zum Gebot gemacht, falls einer von euch sich dem Tod nähert und ein Gut (Besitz) hinterlässt, dies den Eltern und den Nahestehenden (Verwandten) offenkundig (dem Brauch und der Konvention ensprechend) zu vermachen.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Es ist euch vorgeschrieben, daß, wenn sich bei einem von euch der Tod einstellt, sofern er Gut hinterläßt, den Eltern und den Verwandten auf geziemende Art ein Vermächtnis gemacht wird. Dies ist eine Verpflichtung gegenüber den Gottesfürchtigen.
Adel Theodor Khoury
Vorgeschrieben ist euch, wenn einer von euch im Sterben liegt, falls er Vermögen hinterläßt, eine Verfügung zugunsten der Eltern und der Angehörigen auf rechtliche Weise zu machen. Das ist eine Rechtspflicht für die Gottesfürchtigen.
Amir Zaidan
Euch wurde geboten - wenn der Tod bei einem von euch zugegen wird, wenn er Gut hinterläßt, das Vermächtnis für die Eltern und die Nahverwandten nach dem Gebilligten, es ist eine Pflicht für die Muttaqi.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Vorgeschrieben ist euch, wenn sich einem von euch der Tod naht, sofern er Gut hinterläßt, ein Vermächtnis zugunsten der Eltern und nächsten Verwandten in rechtlicher Weise zu treffen, als eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.