وَإِن طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِن قَبْلِ أَن تَمَسُّوهُنَّ وَقَدْ فَرَضْتُمْ لَهُنَّ فَرِيضَةً فَنِصْفُ مَا فَرَضْتُمْ إَلاَّ أَن يَعْفُونَ أَوْ يَعْفُوَ الَّذِي بِيَدِهِ عُقْدَةُ النِّكَاحِ وَأَن تَعْفُواْ أَقْرَبُ لِلتَّقْوَى وَلاَ تَنسَوُاْ الْفَضْلَ بَيْنَكُمْ إِنَّ اللّهَ بِمَا تَعْمَلُونَ بَصِيرٌ
﴿٢٣٧﴾
Imam Iskender Ali Mihr
Und falls Ihr für sie einen Betrag festgelegt habt und euch bevor ihr sie berührt von ihnen scheiden lässt, dann ist es euch als Gebot auferlegt die Hälfte des Betrages, welches für sie (als Gebot) festgelegt worden ist, zu geben. Außer wenn sie (die Frauen) vergeben (darauf verzichten) oder derjenige (der Mann) , der in der Hand die Eheschliessungsvereinbarung hält, vergibt (auch die andere Hälfte der Frau schenkt). Dass ihr vergebt (auch die andere Hälfte gebt) ist dem Takva näher. Vergesst nicht die Tugend, die ihr untereinander habt. Wahrlich, Allah ist derjenige, der das, was ihr tut, am besten sieht.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Und wenn ihr sie entlaßt, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es (euch) oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erläßt es. Und wenn ihr es erlaßt, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesset nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl, was ihr tut.
Adel Theodor Khoury
Und wenn ihr sie entlaßt, noch ehe ihr sie berührt habt, während ihr für sie eine Morgengabe ausgesetzt habt, so (steht ihnen) die Hälfte von dem (zu), was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie lassen (etwas davon) nach oder der, unter dessen Obhut die Eheschließung steht, läßt (etwas davon) nach. Und daß ihr (etwas) nachlaßt, entspricht eher der Gottesfurcht. Und vergeßt die Großmut untereinander nicht. Gott sieht wohl, was ihr tut.
Amir Zaidan
Und wenn ihr von ihnen die Talaq-Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt habt, und während ihr ihnen bereits eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt, dann erhalten sie die Hälfte dessen, was ihr zugesprochen habt, es sei denn, sie verzichten oder derjenige verzichtet, der über den Heiratsvertrag verfügt. Und wenn ihr verzichtet, dann ist dies näher zur Taqwa. Und vergesst nicht die Zuvorkommenheit zwischen euch! Gewiß, ALLAH ist dessen, was ihr tut, allsehend.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein . Was ihr tut, sieht Allah wohl.