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An-Nisa-11, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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An-Nisa-11, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure An-Nisa - Vers 11

سورة النساء

Sura An-Nisa

Bißmillachir rachmanir rachim.

يُوصِيكُمُ اللّهُ فِي أَوْلاَدِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الأُنثَيَيْنِ فَإِن كُنَّ نِسَاء فَوْقَ اثْنَتَيْنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ وَإِن كَانَتْ وَاحِدَةً فَلَهَا النِّصْفُ وَلأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِّنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُ وَلَدٌ فَإِن لَّمْ يَكُن لَّهُ وَلَدٌ وَوَرِثَهُ أَبَوَاهُ فَلأُمِّهِ الثُّلُثُ فَإِن كَانَ لَهُ إِخْوَةٌ فَلأُمِّهِ السُّدُسُ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِي بِهَا أَوْ دَيْنٍ آبَآؤُكُمْ وَأَبناؤُكُمْ لاَ تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعاً فَرِيضَةً مِّنَ اللّهِ إِنَّ اللّهَ كَانَ عَلِيما حَكِيمًا ﴿١١﴾
4/An-Nisa-11: Jußickumullachu fi ewladickum lis seckeri mißlu hasl unßejejn (unßejejni) , fe in kunne nißaen fewckaßnetejni fe le hunne sulußa ma tereck (terecke) , we in kanet wachideten fe lechan nßf (nßfu) we li ebewejchi li kulli wachidin min humaß sudußu mimma terecke in kane lechu weled (weledun) , fe in lem jeckun lechu weledun we werißechu ebewachu fe li ummichiß suluß (sulußu) , fe in kane lechu hwetun fe li ummichiß sudußu, min ba’di waßijjetin jußi bicha ewdejn (dejnin) , abauckum we ebnauckum, la tedrune ejjuchum ackrabu leckum nef’a (nef’en) , feridaten minallach (minallachi) innallache kane alimen hackima (hackimen).

Imam Iskender Ali Mihr

Allah empfiehlt euch bezüglich (der Erbschaft) eurer Kinder: Dem Mann doppelt so viel als der Anteil der Frau; sind es aber mehr als zwei Frauen, dann sollen ihnen zwei Drittel des Nachlasses (der Erbschaft) gehören; ist es jedoch nur eine Frau, so gehört ihr die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn der Verstorbene ein Kind hat. Hat er aber kein Kind und nur Mutter-Vater seine Erben sind, dann soll seine Mutter ein Drittel haben (der Rest gehört seinem Vater). Doch wenn der Verstorbene auch Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten. Das, nachdem alle Schulden bezahlt wurden und das Testament erfüllt wurde. Ihr könnt nicht wissen, wer von euren Vätern und Söhnen euch an Nutzen näher steht. Diese (festgelegten Anteile) sind euch ein Gebot von Allah. Wahrlich, Allah ist der Allwissende, Weise.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen naher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.

Adel Theodor Khoury

Gott trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu; sind es nur Frauen, über zwei an der Zahl, so stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu; ist es nur eine, so steht ihr die Hälfte zu. Den beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld. - Eure Väter und eure Söhne: Ihr wißt nicht, wer von ihnen euch im Nutzen nähersteht. - (Dies ist) eine Pflicht von seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.

Amir Zaidan

ALLAH gebietet euch hinsichtlich eurer Kinder, dem Kind männlichen Geschlechts das Gleiche (an Erbteilen) zu geben wie zwei Kindern weiblichen Geschlechts. Und sollten sie (die Kinder) nur Frauen und mehr als zwei sein, so bekommen sie Zweidrittel dessen, was man hinterlassen hat. Und sollte es sich nur um eine einzige Frau handeln, so bekommt sie die Hälfte. Und für seine Eltern, jedes Elternteil bekommt ein Sechstel dessen, was man hinterlassen hat, wenn man Kinder hat. Wenn man jedoch keine Kinder hat und (nur) seine Eltern ihn beerben, dann bekommt seine Mutter das Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann bekommt seine Mutter das Sechstel nach (der Vollstreckung) des Testaments, das man hinterlegt hat, und nach (der Begleichung) der Schulden. - Eure Eltern und eure Kinder, ihr wißt nicht, welche von ihnen euch am ehesten nützen. - Dies ist ein Gebot von ALLAH. Gewiß, ALLAH bleibt allwissend, allweise.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
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