لِّلرِّجَالِ نَصيِبٌ مِّمَّا تَرَكَ الْوَالِدَانِ وَالأَقْرَبُونَ وَلِلنِّسَاء نَصِيبٌ مِّمَّا تَرَكَ الْوَالِدَانِ وَالأَقْرَبُونَ مِمَّا قَلَّ مِنْهُ أَوْ كَثُرَ نَصِيبًا مَّفْرُوضًا
﴿٧﴾
Imam Iskender Ali Mihr
Für die Männer gibt es einen Anteil an dem, was Mutter-Vater und nahe Verwandte hinterlassen (vom Erbe). Und auch für die Frauen gibt es einen Anteil von dem, was Mutter-Vater und nahe Verwandte hinterlassen (vom Erbe). Einen Pflichtanteil (vom Nachlass) , entweder wenig oder viel.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil.
Adel Theodor Khoury
Den Männern steht ein Teil von dem, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen, zu, und den Frauen steht ein Teil von dem, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen, zu, mag es wenig oder viel sein; (dies gilt) als Pflichtanteil.
Amir Zaidan
Den Männern gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. Und den Frauen gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen haben - ob wenig oder viel - ein Pflichtanteil.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.