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al-An'ām-145, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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al-An'ām-145, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-An'ām - Vers 145

سورة الأنعام

Sura al-An'ām

Bißmillachir rachmanir rachim.

قُل لاَّ أَجِدُ فِي مَا أُوْحِيَ إِلَيَّ مُحَرَّمًا عَلَى طَاعِمٍ يَطْعَمُهُ إِلاَّ أَن يَكُونَ مَيْتَةً أَوْ دَمًا مَّسْفُوحًا أَوْ لَحْمَ خِنزِيرٍ فَإِنَّهُ رِجْسٌ أَوْ فِسْقًا أُهِلَّ لِغَيْرِ اللّهِ بِهِ فَمَنِ اضْطُرَّ غَيْرَ بَاغٍ وَلاَ عَادٍ فَإِنَّ رَبَّكَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ ﴿١٤٥﴾
6/al-An'ām-145: Kul la edschidu fi ma uchije ilejje mucharremen ala taimin jat’amuchu illa en jeckune mejteten ew demen meßfuchan ew lachme hinsirin fe innechu ridschßun ew fßkan uchille li gajrillachi bich (bichi) , fe menidturra gajre bagn we la adin fe inne rabbecke gafurun rachim (rachimun).

Imam Iskender Ali Mihr

Sprich: „Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist bezüglich des Essens nichts, was mir als unrein erklärt wurde, ausgenommen das, was verstorben ist oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch, was tatsächlich schmutzig ist, oder was in Frevel für jemand anderes als Allah geschlachtet wurde“. Ausgenommen solche, die sich in einer Notsituation befinden ohne dabei das Maß zu übertreten und ungerecht zu werden. Denn in diesem Fall ist dein Herr Gafur (Umwandler von Sünden in Gotteslohn) und Rahim (Sender vomBarmherzigkeitslicht).

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Sprich: "Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch denn das ist eine Unreinheit oder ein Greuel, worüber ein anderer Name als der Allahs angerufen worden ist." Wenn aber jemand durch Not (dazu) getrieben wird und dabei keine Ungehorsamkeit oder Übertretung begeht, dann ist dein Herr Allverzeihend, Allbarmherzig.

Adel Theodor Khoury

Sprich: In dem, was mir offenbart wurde, finde ich nicht, daß etwas für den Essenden zu essen verboten wäre, es sei denn, es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch - es ist ein Greuel - oder ein Frevel, worüber ein anderer als Gott angerufen worden ist. Wenn aber einer gezwungen wird, wobei er weder Auflehnung noch Übertretung begeht, so ist dein Herr voller Vergebung und barmherzig.

Amir Zaidan

Sag: "Ich finde in dem, was mir an Wahy zuteil wurde, nichts als haram für den Speisenden, was er speist, außer wenn es Verendetes, vergossenes Blut oder Schweinefleisch ist - denn dies ist gewiß eine Unreinheit - oder Fisq, worauf (beim Schächten) anderes als ALLAHs Name ausgerufen wurde. Wer jedoch dazu gezwungen wurde, nicht aus Neigung dazu oder Übertretung, so ist dein HERR gewiß allvergebend, allgnädig.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist ein Greuel - oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, - so ist dein Herr Allvergebend und Barmherzig.
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