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al-Baqara-241, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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al-Baqara-241, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Baqara - Vers 241

سورة البقرة

Sura al-Baqara

Bißmillachir rachmanir rachim.

وَلِلْمُطَلَّقَاتِ مَتَاعٌ بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ ﴿٢٤١﴾
2/al-Baqara-241: We lil mutallackati metaun bil ma’ruf (ma’rufi) hackkan alel mutteckin (mutteckine).

Imam Iskender Ali Mihr

Und es ist ein Recht (eine Verpflichtung) der Besitzer des Takva‘s den geschiedenen Frauen offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) Ware (Geld, das was Ihnen nutzt) zu geben.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Und den geschiedenen Frauen eine Versorgung auf gütige Weise (zu geben, ist) eine Verpflichtung für die Gottesfürchtigen.

Adel Theodor Khoury

Und den entlassenen Frauen steht eine Versorgung in rechtlicher Weise zu. (Das gilt) als Rechtspflicht für die Gottesfürchtigen.

Amir Zaidan

Und für die Talaq-Geschiedenen gibt es Versorgung nach dem Gebilligten, es ist eine Verpflichtung, die den Muttaqi obliegt.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.
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