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An-Nisa-92, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
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Sura An-Nisa
Hören Koran 4/An-Nisa-92
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An-Nisa-92, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri
Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure An-Nisa - Vers 92
سورة النساء
Sura An-Nisa
Bißmillachir rachmanir rachim.
وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ أَن يَقْتُلَ مُؤْمِنًا إِلاَّ خَطَئًا وَمَن قَتَلَ مُؤْمِنًا خَطَئًا فَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍ مُّؤْمِنَةٍ وَدِيَةٌ مُّسَلَّمَةٌ إِلَى أَهْلِهِ إِلاَّ أَن يَصَّدَّقُواْ فَإِن كَانَ مِن قَوْمٍ عَدُوٍّ لَّكُمْ وَهُوَ مْؤْمِنٌ فَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍ مُّؤْمِنَةٍ وَإِن كَانَ مِن قَوْمٍ بَيْنَكُمْ وَبَيْنَهُمْ مِّيثَاقٌ فَدِيَةٌ مُّسَلَّمَةٌ إِلَى أَهْلِهِ وَتَحْرِيرُ رَقَبَةٍ مُّؤْمِنَةً فَمَن لَّمْ يَجِدْ فَصِيَامُ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ تَوْبَةً مِّنَ اللّهِ وَكَانَ اللّهُ عَلِيمًا حَكِيمًا
﴿٩٢﴾
4/An-Nisa-92:
We ma kane li mu’minin en jacktule mu’minen illa hataa (hataen) , we men katele mu’minen hataen fe tachriru rackabetin mu’minetin we dijetun mußellemetun ila echlichi illa en jeßaddacku, fe in kane min kawmin aduwwin leckum we huwe mu’minun fe tachriru rackabetin mu’minech (mu’minetin) , we in kane min kawmin bejneckum we bejnechum mißackun fe dijetun mußellemetun ila echlichi we tachriru rackabetin mu’minech (mu’minetin) , fe men lem jedschid fe sjamu schechrejni mutetabiajni tewbeten minallach (minallachi) , we kanallachu alimen hackima (hackimen).
Imam Iskender Ali Mihr
Und, dass ein Gläubiger einen anderen Gläubigen tötet ist unzulässig, „es sei denn aus Versehen“. Und wer einen Gläubigen als aus Versehen tötet, dann ist für ihn die Befreiung eines gläubigen Sklaven und die Aushändigung eines Entgeltes an seine Familie notwendig, es sei denn, sie erlassen es (das Entgelt) als Almosen. War er (der aus Versehen tötete) aber von einem Volk, das mit euch befeindet ist, und ist er gläubig, dann muss er einen gläubigen Sklaven freilassen. War er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt, dann ist die Aushändigung eines Entgeltes an seine Familie und die Befreiung eines gläubigen Sklaven notwendig. Doch jemand, der keine Gelegenheit hat (das) zu tun, soll zwei Monate lang hintereinander fasten, damit seine Busse von Allah angenommen wird. Und Allah ist der am besten Wissende, am besten Richtende.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und ist der (der ihn getötet hat) gläubig: dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: dann (soll er) zwei Monate hintereinander fasten (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.
Adel Theodor Khoury
Es steht einem Gläubigen nicht zu, einen Gläubigen zu töten, es sei denn, (es geschieht) aus Versehen. Wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, hat einen gläubigen Sklaven zu befreien oder ein Blutgeld an seine Angehörigen zu übergeben, es sei denn, sie erlassen es als Almosen. Wenn er zu Leuten gehört, die eure Feinde sind, während er ein Gläubiger ist, so ist ein gläubiger Sklave zu befreien. Und wenn er zu Leuten gehört, zwischen denen und euch ein Vertrag besteht, dann ist ein Blutgeld an seine Angehörigen auszuhändigen und ein gläubiger Sklave zu befreien. Wer es nicht vermag, der hat zwei Monate hintereinander zu fasten. Das ist eine Zuwendung von Seiten Gottes. Und Gott weiß Bescheid und ist weise.
Amir Zaidan
Und es gebührt nicht einem Mumin, einen anderen Mumin zu töten, es sei denn versehentlich. Und wer einen Mumin versehentlich tötet, (für den gilt) die Befreiung eines Mumin-Sklaven und eine an seine Angehörigen zu zahlende Diya, es sei denn, sie erlassen sie. Und wenn er (der Getötete) Leuten angehörte, die euch gegenüber feindselig eingestellt sind, aber er selbst Mumin war, dann (gilt) die Befreiung eines Mumin-Sklaven. Und wenn er (der Getötete) Leuten angehörte, mit denen ihr einen Vertrag habt, dann (gilt) eine an seine Angehörigen zu zahlende Diya und die Befreiung eines Mumin-Sklaven. Und wer (dies) nicht aufbringen kann, fastet an zwei aufeinanderfolgenden Monaten als Reue vor ALLAH. Und ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.
F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas
Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
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