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Tā-Hā-129, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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Tā-Hā-129, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure Tā-Hā - Vers 129

سورة طه

Sura Tā-Hā

Bißmillachir rachmanir rachim.

وَلَوْلَا كَلِمَةٌ سَبَقَتْ مِن رَّبِّكَ لَكَانَ لِزَامًا وَأَجَلٌ مُسَمًّى ﴿١٢٩﴾
20/Tā-Hā-129: We lew la kelimetun sebeckat min rabbicke le kane lisamen we edschelun mußemma (mußemmen).

Imam Iskender Ali Mihr

Und wäre nicht zuvor ein (gesprochenes) Wort von deinem Herrn und eine festgesetzte Frist gewesen, wäre (für sie) sicherlich eine (Strafe) angebracht gewesen.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Und wäre nicht zuvor ein Wort von deinem Herrn ergangen, so wäre die (Strafe) fällig; (genauso ist es) mit der Frist, die vorbestimmt ist.

Adel Theodor Khoury

Und gäbe es nicht einen früher ergangenen Spruch deines Herrn und eine festgesetzte Frist, wäre dieses Los (auch jetzt) unabwendbar.

Amir Zaidan

Und gäbe es kein von deinem HERRN bereits gefälltes Wort und keine festgelegte Frist, wäre es (das Bestrafen) sicherlich notwendig.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Wenn es nicht ein schon früher ergangenes Wort von deinem Herrn und eine festgesetzte Frist gäbe, wäre (die sofortige Strafe) fürwahr unabwendbar.
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