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al-Baqara-275, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

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al-Baqara-275, Koran Rezitation von Abu Bakr al Shatri

Vergleichen Sie alle deutschen Übersetzungen Sure al-Baqara - Vers 275

سورة البقرة

Sura al-Baqara

Bißmillachir rachmanir rachim.

الَّذِينَ يَأْكُلُونَ الرِّبَا لاَ يَقُومُونَ إِلاَّ كَمَا يَقُومُ الَّذِي يَتَخَبَّطُهُ الشَّيْطَانُ مِنَ الْمَسِّ ذَلِكَ بِأَنَّهُمْ قَالُواْ إِنَّمَا الْبَيْعُ مِثْلُ الرِّبَا وَأَحَلَّ اللّهُ الْبَيْعَ وَحَرَّمَ الرِّبَا فَمَن جَاءهُ مَوْعِظَةٌ مِّن رَّبِّهِ فَانتَهَىَ فَلَهُ مَا سَلَفَ وَأَمْرُهُ إِلَى اللّهِ وَمَنْ عَادَ فَأُوْلَئِكَ أَصْحَابُ النَّارِ هُمْ فِيهَا خَالِدُونَ ﴿٢٧٥﴾
2/al-Baqara-275: Ellesine je’kuluner riba la jeckumune illa kema jeckumullesi jetechabbetuchusch schejtanu minel meß (meßi), salicke bi ennechum kalu innemal bej’u mißlur riba, we echallallachul bej’a we harramer riba fe men dschaechu mew’isatun min rabbichi fentecha fe lechu ma selef (selefe), we emruchu ilallach (ilallachi), we men ade fe ulaicke aßchabun nar (nari), hum ficha halidun (halidune).

Imam Iskender Ali Mihr

Diejenigen die den Zins nehmen, werden aus ihren Gräbern steigen als ob sie von Satans Hieb zugerichtet worden wären. Eben dies ist aus dem Grund, weil sie sagten: “Der Handel jedoch ist wie der Zins“. Und Allah hat den Handel zwar erlaubt , den Zins jedoch verboten. Und zu wem danach von seinem Herrn eine Ermahnung gekommen ist (und er dieser folgt) , indem er nun sich (vom Zins) abwendet, dem gehört in diesem Fall das Vergangene (der Zins, den er vorher genommen hat) und seine Angelegenheit (das Urteil über Ihn) gehört Allah. Und wer dazu (zum Zins) umkehrt, eben diese sind die Besitzer des Feuers und sie sind diejenigen, die dort ewig verweilen werden.

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul

Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein,) weil sie sagen: "Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen." Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig SO bleiben.

Adel Theodor Khoury

Diejenigen, die den Zins verzehren, werden nur so aufstehen, wie der aufsteht, den der Satan packt und verprügelt. Dies, weil sie sagen: Das Verkaufen ist gleich dem Zinsnehmen. Aber Gott hat das Verkaufen erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Wer eine Ermahnung von seinem Herrn bekommt und dann aufhört, darf das, was vorher geschah, behalten. Seine Angelegenheit wird Gott überlassen. Diejenigen aber, die es von neuem tun, das sind die Gefährten des Feuers; darin werden sie ewig weilen.

Amir Zaidan

Diejenigen, die Riba einnehmen, stehen nicht auf außer wie derjenige aufsteht, auf den der Satan schlägt - vor der Besessenheit. Dies weil sie sagten: "Das Verkaufen ist doch nur genauso wie Riba." Doch ALLAH erklärte das Verkaufen für halal und Riba für haram. Also wem eine Ermahnung von seinem HERRN zukam, dann es unterließ, dem gehört, was er bereits an Riba nahm, und seine Angelegenheit unterliegt ALLAH. Und wer es wiederholt, diese sind die Weggenossen des Feuers. Darin werden sie ewig sein.

F. Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: "Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.
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